nach Untersuchungen des renommierten IWW-Instituts
In vielen Fällen wird der Wert des Erbes vom Notar nicht ausreichend ermittelt und damit auch der Pflichtteil geschmälert. Als Betroffener können Sie aktiv auf das Nachlassverzeichnis und die Wertermittlung Einfluss nehmen. Wir stellen sicher, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht!
Erstberatung zum fairen Festpreis (190 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) anfordern. Füllen Sie einfach das Formular aus und laden Sie ggf. wichtige Dokumente hoch (z. B. Testament).
Sie haben Gewissheit. Der Rechtsanwalt ruft Sie zurück und Sie erhalten eine fundierte rechtliche Ersteinschätzung sowie wertvolle Tipps für das weitere Vorgehen.
Prüfung durch erbrechtlich erfahrenen Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt prüft Ihr Anliegen und erarbeitet eine Empfehlung.
Sie können sich hier bedenkenlos sogar auf das Bundesverfassungsgericht berufen: „Das Pflichtteilsrecht ist als wirtschaftliche Mindestbeteilung naher Angehöriger am Erbe unentziehbar und wird bedarfsunabhängig gewährt.“ D. h. Sie machen mit dem Pflichtteil nur das geltend, was Ihnen kraft Gesetz und höchstrichterlicher Rechtsprechung zusteht.
Über 20 Jahre Erfahrung im Pflichtteilsrecht
Häufige gestellte Fragen (FAQ):
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Wir vereinbaren einen kurzfristigen Termin für ein Gespräch an einem unserer Kanzleistandorte in Bochum, Essen, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf oder per Videokonferenz.
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Holen Sie sich jetzt die Erstberatung zum fairen Festpreis (150 € einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Sie bekommen eine fundierte Einschätzung über die Erfolgsaussichten in Ihrem konkreten Fall und wertvolle Tipps für das weitere Vorgehen. Das alles ist für Sie garantiert im Festpreis enthalten. Auf dieser Basis können Sie dann frei entscheiden, ob Sie die Sache weiter verfolgen möchten.
Die Prüfung Ihres Anliegens durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte sowie das Telefonat mit Ihnen, in dem Sie eine fundierte rechtliche Ersteinschätzung sowie wertvolle Tipps für das weitere Vorgehen erhalten, ist für Sie garantiert zum fairen Festpreis (190 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).
Der erbrechtlich erfahrene Rechtsanwalt bespricht mit Ihnen auch, welche Kosten ggf. anfallen, wenn Sie die Sache dann weiter verfolgen möchten. In vielen Fällen kann auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden, d. h. Sie müssen nur zahlen, wenn Sie auch etwas bekommen.
Die Hinzuziehung eines erbrechtlich erfahrenen Rechtsanwalts, der Ihnen den Überblick und die Gewissheit verschafft, lohnt sich in jedem Fall.
Burkhardt Jordan verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt und ist als Fachanwalt ganz auf das Erbrecht spezialisiert. Seine weiteren erbrechtliche Qualifikationen sind Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Schiedsrichter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten; außerdem ist er Mediator. Zugleich ist Rechtsanwalt Jordan als Fachanwalt für Steuerrecht qualifiziert. So hat er die steuerlichen Konsequenzen in Erbschaftsangelegenheiten stets besonders im Blick. Unterstützt wird der Fachanwalt für Erbrecht durch drei erbrechtlich erfahrene Rechtsanwälte sowie weitere Fachanwälte in anderen Rechtsgebieten. Unser Kooperationsnetzwerk ist global aufgestellt. Dadurch können wir auch internationale Erbfälle mit Auslandsvermögen zielführend bearbeiten.
Rechtsanwalt Burkhardt Jordan
Fachanwalt für Erbrecht
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