Sind Sie enterbt?
Testament anfechten oder Pflichtteil einfordern. Wir prüfen Ihre Ansprüche umfassend und setzen Ihr Recht durch!

Wir prüfen immer zuerst

Sind Sie wirklich enterbt?


Nicht selten stellt sich bei genauerer Überprüfung heraus, dass die vermeintliche „Enterbung“ gar nicht wirksam ist. Dann müssen Sie sich nicht mit dem Pflichtteil begnügen, sondern Ihnen steht sogar das Doppelte zu!

Fast 90% aller Testamente sind unwirksam oder unbrauchbar

nach Untersuchungen des renommierten IWW-Instituts

Lassen Sie sich nicht übervorteilen


In vielen Fällen wird der Wert des Erbes vom Notar nicht ausreichend ermittelt und damit auch der Pflichtteil geschmälert. Als Betroffener können Sie aktiv auf das Nachlassverzeichnis und die Wertermittlung Einfluss nehmen. Wir stellen sicher, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht!

In mehr als der Hälfte der Fälle wird der Wert des Erbes vor dem Notar zu niedrig angesetzt.

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Soll ich wirklich meinen Pflichtteil geltend machen? Was werden die Leute denken?

Sie können sich hier bedenkenlos sogar auf das Bundes­verfassungs­gericht berufen: „Das Pflichtteilsrecht ist als wirtschaftliche Mindestbeteilung naher Angehöriger am Erbe unentziehbar und wird bedarfsunabhängig gewährt.“ D. h. Sie machen mit dem Pflichtteil nur das geltend, was Ihnen kraft Gesetz und höchstrichterlicher Rechtsprechung zusteht.

Das sagen unsere Mandaten

B. S.
über Anwalt.de
Hat mir schnell und kompetent weitergeholfen, ohne einen eigenen Vorteil gesehen zu haben. Werde ich sicherlich in kommenden Fälle gerne beauftragen
J. L.
über Anwalt.de
Herr Jordan hat mich sehr kompetent beraten. Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer arbeitet sehr professionell, so dass ich auf meinen Wunsch hin auch sofort einen Termin bekam. Kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
C. N.
über Anwalt.de
Unsere Fragen zum Erbrecht wurden durch Herrn Jordan freundlich, ausführlich und souverän beantwortet. Wertvolle Tipps kamen zu der kompetenten Beratung hinzu. Wir empfehlen Herrn Jordan als Rechtsanwalt auf jeden Fall weiter!!

Ausgezeichneter Partner

Über 20 Jahre Erfahrung im Pflichtteilsrecht


Häufige gestellte Fragen (FAQ):

Wir beraten Sie auch per Videokonferenz

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Wie geht es weiter?


Holen Sie sich jetzt die Erstberatung zum fairen Festpreis (150 € einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Sie bekommen eine fundierte Einschätzung über die Erfolgsaussichten in Ihrem konkreten Fall und wertvolle Tipps für das weitere Vorgehen. Das alles ist für Sie garantiert im Festpreis enthalten. Auf dieser Basis können Sie dann frei entscheiden, ob Sie die Sache weiter verfolgen möchten.

Was ist mit den Kosten?

Die Prüfung Ihres Anliegens durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte sowie das Telefonat mit Ihnen, in dem Sie eine fundierte rechtliche Ersteinschätzung sowie wertvolle Tipps für das weitere Vorgehen erhalten, ist für Sie garantiert zum fairen Festpreis (190 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).

Der erbrechtlich erfahrene Rechtsanwalt bespricht mit Ihnen auch, welche Kosten ggf. anfallen, wenn Sie die Sache dann weiter verfolgen möchten.  In vielen Fällen kann auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden, d. h. Sie müssen nur zahlen, wenn Sie auch etwas bekommen.

Die Hinzuziehung eines erbrechtlich erfahrenen Rechtsanwalts, der Ihnen den Überblick und die Gewissheit verschafft, lohnt sich in jedem Fall.

Fachanwalt für Erbrecht


Burkhardt Jordan verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt und ist als Fachanwalt ganz auf das Erbrecht spezialisiert. Seine weiteren erbrechtliche Qualifikationen sind Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Schiedsrichter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten; außerdem ist er Mediator. Zugleich ist Rechtsanwalt Jordan als Fachanwalt für Steuerrecht qualifiziert. So hat er die steuerlichen Konsequenzen in Erbschaftsangelegenheiten stets besonders im Blick. Unterstützt wird der Fachanwalt für Erbrecht durch drei erbrechtlich erfahrene Rechtsanwälte sowie weitere Fachanwälte in anderen Rechtsgebieten. Unser Kooperationsnetzwerk ist global aufgestellt. Dadurch können wir auch internationale Erbfälle mit Auslandsvermögen zielführend bearbeiten.

Rechtsanwalt Burkhardt Jordan
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

über Jahre Erfahrung im Erbrecht
0
erbrechtliche Fälle bearbeitet
0
zufriedene Mandanten
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